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FAQ - Bibliotheksausweis

Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Um in der Stadtbibliothek Mitglied zu werden und einen Bibliotheksausweis zu erhalten, müssen Sie ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen. Dieses können Sie sich vorab herunterladen oder vor Ort erhalten. Die Anmeldung erfolgt unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung, weshalb ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

Was kostet ein Bibliotheksausweis?

Die einzelnen Gebühren für einen Bibliotheksausweis finden Sie hier.

Kann ich als Urlauberin/Urlauber ohne Bibliotheksausweis Medien ausleihen?

Nein, ohne gültigen Bibliotheksausweis können Sie keine Medien ausleihen. Für Urlauberinnen und Urlauber bietet sich unsere niedrigste Gebühr an, die eine Laufzeit von einem Monat umfasst. In dieser Zeit steht Ihnen das komplette Medienangebot der Stadtbibliothek Husum zur Verfügung. Auch unsere digitalen Zusatzangebote wie die Onleihe zwischen den Meeren oder das Filmportal Filmfriend können Sie mit diesem Bibliotheksausweis nutzen.

Darf meine Partnerin oder mein Partner / meine Freundin oder mein Freund / mein Kind mit meinem Bibliotheksausweis Medien ausleihen?

Nein, denn der Bibliotheksausweis ist personengebunden und nicht übertragbar. Wenn mehrere Erwachsene über 18 Jahren im selben Haushalt leben, bietet sich eine Familienkarte an. Mehr Informationen dazu finden sie hier.

Darf jemand anderes Medien für mich ausleihen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Bibliothek kommen kann?

In Einzelfällen ist dies nach Absprache möglich. Gern können Sie auch unseren Lieferservice durch die Bücherbotinnen nutzen. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe oder nicht mehr finden kann?

Bitte geben Sie uns in diesen Fällen direkt Rückmeldung, um Missbrauch vorzubeugen. Der Bibliotheksausweis kann anschließend gegen eine Gebühr ersetzt werden.

Was bedeutet es, wenn mein Bibliotheksausweis gesperrt ist?

Das kann verschiedene Gründe haben. Um diese im Einzelnen zu klären, nehmen Sie bitte telefonisch oder persönlich Kontakt zu uns auf.

Wie kann ich meinen Bibliotheksausweis verlängern, wenn er abgelaufen ist?

Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten: Entweder kommen Sie persönlich in der Stadtbibliothek vorbei und begleichen die Gebühr direkt oder Sie kontaktieren uns telefonisch und bezahlen die Gebühr bei Ihrem nächsten Besuch vor Ort. Alternativ bieten wir auch eine Dauermitgliedschaft an: Bei dieser wird der Ausweis automatisch verlängert und die Gebühr per Lastschrift eingezogen.

Muss ich die Stadtbibliothek benachrichtigen, wenn ich umgezogen bin oder meinen Namen geändert habe?

Ja, laut Benutzungsordnung sind Sie dazu verpflichtet. Bitte denken Sie daran, einen gültigen Personalausweis mitzubringen, damit wir die Daten abgleichen können.

Kann ich mit einen gültigen Bibliotheksausweis aus einer anderen Bibliothek im Kreis Nordfriesland (zum Beispiel Fahrbücherei) auch in der Stadtbibliothek Husum ausleihen?

Ja. Wenn Sie bereits Nutzerin oder Nutzer mit gültigem Bibliotheksausweis bei einer anderen Bibliothek im Kreis Nordfriesland sind, müssen Sie bei uns keine Benutzungsgebühr bzw. nur die Differenz zur Gebühr der anderen Bibliothek bezahlen. Da Ihre persönlichen Daten jedoch nicht übertragen werden, müssen Sie für die Stadtbibliothek Husum ein Anmeldeformular ausfüllen.

Wie beantrage ich eine Dauermitgliedschaft?

Für die Jahresgebühr bieten wir die Einrichtung eines Dauerauftrages an. Dies ist jederzeit möglich, ganz gleich, ob Sie bereits Nutzerin oder Nutzer sind oder sich neu anmelden möchten. Die Jahresgebühr wird in diesem Fall per Lastschrift eingezogen. Das entsprechende SEPA-Formular, das ausgefüllt und unterschrieben einzureichen ist, finden Sie hier.

Muss ich meine Mitgliedschaft kündigen, wenn ich nichts mehr ausleihen möchte?

Nein. Nach Ende der Frist läuft Ihr Bibliotheksausweis automatisch ab. Sie können ihn jederzeit reaktivieren, ganz gleich, für welche Gebühr sie sich dann entscheiden. Ausgenommen hiervon ist die Dauermitgliedschaft.